CZV2020 Cookie-Zustimmen-Verwalten
Dies ist der Status Quo, der gegenwärtige Zustand, mit dem noch die meisten Website- und Shopbetreiber auf eingesetzte Cookies hinweisen. Die Cookies sind da schon gesetzt und können nachträglich nicht deaktiviert werden. Nach dem BGH Urteil vom 28.05.2020 ist dies zukünftig nicht mehr zulässig.
Unsere Opt-In Lösung, die wir anbieten, sieht so aus.
Mit CZV2020 bieten wir Ihnen ein Werkzeug, das hilft, die Einwilligung für das Setzen der Cookies per OptIn zu holen.
Features made in Germany
CZV2020 Cookie Zustimmung Verwaltung enthält viele Vorlagen für diverse Cookie- und Skriptanbieter. Sie müssen in der Regel nur noch Ihr individuelles Skript integrieren, das Sie vom Anbieter erhalten . Die Integration mehrerer Dienste und Skripte ist problemlos möglich, auch mehrere Facebook Pixel. Die Skripte werden dynamisch gesetzt, sobald der User seine Zustimmung gibt; ein Neuladen der Seite ist nicht notwendig.
Die Cookies werden wie vom EUGH in seiner Entscheidung vom Oktober 2019 gefordert in Gruppen verwaltet. Für jedes Cookie gibt es eine übersichtliche Datenschutzerklärung, es werden alle Daten angezeigt (wie z.B. Laufzeit, Name, Zweck, Herkunft usw). Sie können beliebig viele Cookies integrieren, und Ihre Besucher wählen aus, welche sie nutzen wollen.
Spätestens seit dem Urteil des BGH vom 28.05.2020 dürfen Cookies, mit Ausnahme von technisch notwendigen Cookies, nicht mehr ohne Einwilligung gesetzt werden. Auch auf technisch notwendige Cookies muss totzdem hingewiesen und dem Besucher Funktion und Zweck ebenfalls angezeigt werden.